Leistungen

 

Verkehrszivilrecht

Regulierung von Schadensersatzansprüchen   Fahrzeugschaden
Wertminderung
Mietwagenkosten oder Nutzungs-ausfallentschädigung
Abschleppkosten, An- und Abmeldegebühren
     
Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen
  Körperliche Schäden wie Frakturen, HWS, …
Seelische Belastungen durch Länge der stationären oder ambulaten Behandlung
Dauerschäden
     
Regulierung des Erwerbsschadens und Haushaltsführungsschadens   Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Selbständige
Hausfrau, Hausmann
     
Regulierung von vermehrten Bedürfnissen    

Verkehrsrecht

Wenn Sie einen Unfall hatten, lassen Sie sich bei einem Verkehrsanwalt beraten. Ihr Anwalt kennt die Ansprüche, die Sie bei einem Unfallschaden geltend machen können.

Der Schaden bei einem Verkehrsunfall, sei es ein reiner Sachschaden oder gar auch ein Personenschaden wird umfassend von Ihrem Rechtsanwalt bei dem Unfallgegner geltend gemacht.

 

 

Ist der Unfall ohne Ihr Verschulden passiert, dann werden die Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite übernommen.

Der Gang zum Verkehrsanwalt kann für Sie also Geld wert sein – sei es bei Schmerzensgeld oder Entschädigung bei Totalschaden, Reparatur-kosten, Wertminderung, Nutzungsausfallschaden, An- und Abmeldekosten, Verdienstausfall, Haus-haltsführungsschaden, entgangener Gewinn.

Kontakt

Adresse: Gärtnerstr. 12, 66125 Saarbrücken
Telefon: +49 (0) 6897 767357
Fax: +49 (0) 6897 766148
Mobil: +49 (0) 172 9043082
E-mail: marthe@gampfer.de